Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.08.1999 - 4 Ss 841/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Aufhebung, fahrlässiger Vollrausch, Beschränkung der Berufung, Unwirksamkeit der Beschränkung, keine ausreichende Beschränkungserklärung, Unrechts- und Schuldgehalt unklar, keine Feststellungen zum subjektiven Tatbestand, lückenhafte Feststellungen, Trunkenheitsfahrt
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 02.12.2004 - 3 Ss 477/04
Strafbefehl; Revision; Beschränkung; Wirksamkeit; Umfang der Feststellungen; …
Die Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch ist nur statthaft, wenn in dem angefochtenen Urteil die Feststellungen zur Tat so vollständig und umfassend getroffen worden sind, dass der Umfang des gegen den Angeklagten gerichteten Vorwurfs sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht klar umrissen ist (…Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 318 Rdnr. 16; OLG Hamm, 4. Strafsenat, Beschluss vom 12.08.1999 - 4 Ss 841/99 -).